Foto oben: Die Tongrube anno 2005 vom Ballon aus gesehen (Foto © Kurt Grossenbacher).
Chronologie der Ereignisse
Chronologie der Ereignisse
Ende des 19. Jahrhunderts beginnt im «Rehhag» der Abbau von Ton. Der Naturstoff wird gleich vor Ort verarbeitet und zu Ziegeln und Backsteinen gebrannt. Im Verlauf der Jahre und Jahrzehnte entwickelt sich im nicht mehr genutzten Bereich der Grube eine reiche Flora und Fauna.
Erste Schutzbemühungen
1992 → Die Naturfreunde Sektion Bümpliz und die SP Bümpliz lancieren eine Petition «Naturschutzgebiet Rehhaggrube». 1662 Unterzeichnende verlangen von der Stadt, die Rehhaggrube als kommunales Naturschutzgebiet zu bezeichnen. Nichts geschieht.
1997 → Eine ökologische Bewertung ergibt, dass die Rehhaggrube einen gleich grossen naturschützerischen Wert hat wie die Elfenau, zudem wird die Bedeutung der Grube als Lebensraum und Ausbreitungsschwerpunkt für Amphibien hervorgehoben.
2001 → Die Eidgenossenschaft erklärt die Rehhaggrube zum Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Der Kanton Bern ist verpflichtet, für den nötigen Schutz zu sorgen.
1980–2002
Erste «Planung Rehag» und Abstimmung 2002
Die Stadt und die Grubenbetreiber haben andere Prioritäten als den Naturschutz: Sie wollen die Weiterexistenz des traditionellen Ziegeleibetriebs sicherstellen. Zwischen 1980 und 2002 werden ein neuer Zonenplan und eine Überbauungsordnung für die Erweiterung des Grubenareals ausgearbeitet.
2001 erklärt die Eidgenossenschaft die Rehhaggrube zum Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Der Kanton Bern wird verpflichtet, für den nötigen Schutz zu sorgen. Trotzdem kommt es im November 2002 zur Volksabstimmung über die Erweiterung des Grubenbetriebs; die Vorlage wird angenommen.
Doch die Pläne werden nicht realisiert, denn, was kaum jemand weiss: Die Ziegelei hat ihren Betrieb schon vor dem Abstimmungswochenende eingestellt!
→ Chronologie 1980–2002
1980
Die Ortsplanung Oberbottigen wird durch die Stimmberechtigten gutgeheissen. Die Parzelle der Ziegelei Rehhag wird Industriezone.
1992
Die Naturfreunde Sektion Bümpliz und die SP Bümpliz lancieren die Petition «Naturschutzgebiet Rehhaggrube». 1662 Unterzeichnende verlangen von der Stadt, die Rehhaggrube als kommunales Naturschutzgebiet zu bezeichnen. Nichts geschieht.
1997
Zwischen den Grubenbesitzern und der Stadt wird ein Infrastrukturvertrag abgeschlossen. Der Grubenbetrieb darf erweitert und die bestehenden Biotope sollen gesichert werden.
1998
Eine ökologische Bewertung weist für die Rehhaggrube den gleich grossen Naturwert aus wie für die Elfenau. Die Bedeutung der Grube als Lebensraum und Ausbreitungsschwerpunkt für Amphibien wird hervorgehoben.
Die Mitwirkung «Planung Rehhag» (Zonenplan und Überbauungsordnung) startet.
Das Abbaugebiet soll bis in den Wald Rehhaghölzli hinein ausgedehnt werden. Die Planung verlangt zudem eine Rekultivierung des stillgelegten Abbaugebiets. Mindestens 25 Prozent des Areals soll als Naturschutzgebiet reserviert werden; 25 Prozent auf dem Betriebsareal sollen für Sport und Freizeit nutzbar gemacht werden. Bisher untervermietete Gebäude können weiterhin an gewerbliche Unternehmen vermietet werden.
Bern bleibt grün verweist auf den hohen naturschützerischen Wert der Grube und verlangt, dass ein Teil der Grube bereits jetzt als Naturschutzgebiet reserviert wird.
2001
Der Kanton als Vorinstanz bewilligt die städtische Planung.
Die Eidgenossenschaft erklärt die Rehhaggrube zum Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung.
Der Kanton Bern ist verpflichtet, für den nötigen Schutz zu sorgen.
2002
Die Planung Rehhag wird im Frühling öffentlich aufgelegt.
Im Herbst empfiehlt der Stadtrat dem Volk die Vorlage ohne Gegenstimme zur Annahme. Am 24. November 2002 wird die Vorlage mit einem Ja-Stimmen-Anteil von über 80 Prozent angenommen.
Was die Berner Stimmbevölkerung nicht weiss: Bereits im Moment der Abstimmung steht der Betrieb der Grube still. Einige Tage nach der Abstimmung macht die Ziegelei öffentlich bekannt, dass der Betrieb nicht weitergeführt wird. Die «Planung Rehhag» war also im Moment der Abstimmung bereits überholt.
2003–2013
Intermezzo
Nach dieser Planungspleite wird es in der Öffentlichkeit erst einmal still um die Grube, im Hintergrund gehen die Diskussionen um ihre Zukunft jedoch weiter.
Auf den verschiedenen politischen Ebenen – Kanton, Region und Gemeinde – wird die Abbau-und Deponieplanung vorangetrieben. Der Berner Gemeinderat setzt 2005 eine Arbeits- und Begleitgruppe ein, die u.a. ein Konzept für die Auffüllung und Rekultivierung der Grube Rehhag erarbeiten soll. Gleichzeitig sind jedoch zwei dringliche Motionen der SP/JUSO und ein Postulat zur Planung Rehhag hängig, in denen der Gemeinderat vom Stadtrat beauftragt wird, die Überbauungsordnung wie folgt zu überarbeiten: Auf die Waldrodung sei zu verzichten, eine Bauschuttdeponie sei auszuschliessen. Das Grubenareal sei als Naturschutzgebiet zu gestalten. Die Vorstösse werden mehr als 10 Jahre lang immer wieder verlängert und, da durch die Planung von 2017 obsolet, 2019 abgeschrieben.
Die Planung stockt zwischen 2005 bis 2013, vor allem weil sich die Eigentümerin dagegen wehrt, für den planerischen Mehrwert auf dem Areal eine Ausgleichszahlung zu leisten.
2012 veröffentlicht der Kanton Bern den überarbeiteten Sachplan Abbau Deponie Transporte (Sachplan ADT), mit dem er die «räumliche Entwicklung für die Bereiche Abbau, Deponie und Transporte» ordnet. Dieser Sachplan dient als Grundlage für den Richtplan ADT, der einige Jahre später folgt. Darin werden im Grundsatz 3 Biotope von nationaler Bedeutung als mögliche Deponiestandorte ausgeschlossen.
Ein Workshop der Interessengemeinschaft Rehhag im Jahr 2013, an dem Verwaltungsstellen und Firmen referieren, macht die Planung Rehhag wieder zum öffentlichen Thema.
→ Chronologie 2003–2013
2003
Eine vom Verein Region Bern (Vorgängerorganisation der Regionalkonferenz Bern-Mittelland) in Auftrag gegebene «Regionale Abbau- und Deponieplanung» sieht in der Rehhaggrube eine Bauschuttdeponie vor.
Der Stadtrat überweist zwei dringliche SP/JUSO-Motionen und ein Postulat zur Planung Rehhag: Das Grubenareal sei als Naturschutzgebiet zu gestalten. Die Vorstösse werden mehrmals verlängert und, da durch die Planung von 2017 obsolet, 2019 abgeschrieben.
2004
Das kantonale Amt für Gemeinde und Raumordnung AGR genehmigte zwei von der Stadt beantragte Änderungen des 2002 von den Stimmberechtigten angenommenen Zonenplans (Änderung des Betriebsareals sowie wegfallende Abbauzone und Waldholzung). Am 1. November 2004 setzt der Gemeinderat den Nutzungszonenplan mit diesen geringfügigen Änderungen in Kraft.
2005
Der Gemeinderat setzt eine Arbeits- und Begleitgruppe ein, die u.a. ein Konzept für die Auffüllung und Rekultivierung der Grube Rehhag erarbeiten soll. Im Begleitgremium sind auch Naturschutzorganisationen und Expertengremien vertreten. Niemand stellt die Auffüllung der Grube in Frage. Einige Zugeständnisse in Sachen Naturschutz werden erreicht.
Im Spätsommer gehen die Auffüllplanung und die damit verknüpfte Überbauungsordnung in die Mitwirkung. Es gibt keine nennenswerte Opposition.
2005 bis 2013
Die Planung stockt.
2012
Der Kanton Bern veröffentlicht den überarbeiteten Sachplan Abbau Deponie Transporte (Sachplan ADT).
2013
Die Interessengemeinschaft Rehhag führt im Juni einen Workshop zum Thema «Rehhaggrube, wie weiter» durch. Vertreter der verantwortlichen Verwaltungsstellen und Firmen referieren. 50 Leute nehmen am Anlass teil.
2014–2019
Zweite «Planung Rehag» und Abstimmung 2018
2014 legt der Gemeinderat eine neue Version der Planung Rehhag zur Mitwirkung auf: Die Grube soll mit Aushub und Bauschutt aufgefüllt werden, ein Teil des Geländes ist für die Freizeitnutzung vorgesehen, ein weiterer Teil für eine Industrie- und Gewerbezone.
Die meisten der zehn Mitwirkungsberichte fallen «kritisch-zustimmend» aus. Eine lokale Parteisektion stellt das behauptete Obligatorium der Auffüllung in Frage, und zwei kleine Vereine aus Bern West verlangen, dass die Grube unter Naturschutz gestellt wird. Bern bleibt grün beteiligt sich wegen fehlender personeller Ressourcen nicht an der Mitwirkung, schliesst aber eine Einsprache gegen das Vorhaben nicht aus.
2015 geht der Regionale Richtplan ADT, den die Regionalkonferenz Bern-Mittelland auf der Grundlage des Sachplans ADT von 2012 erarbeitet hat, in die Mitwirkung, 2017 tritt er in Kraft. Es ist von einem Deponienotstand die Rede. Die Grube Rehhag ist als Deponie für je ca. 500 000 m³ Aushub und Inertstoffe gesetzt, obwohl Biotope von nationaler Bedeutung gemäss Sachplan als mögliche Deponiestandorte ausgeschlossen sind.
Im März 2017 publiziert die Stadt Bern die Planung Rehhag im Anzeiger Region Bern, worauf Bern bleibt grün seine Einsprache einreicht. Gleichzeitig beauftragt der Verein den Biologen Christian Roesti für eine faunistische Aufnahme des Grubenareals. Der Bericht, der im Herbst 2017 vorliegt, zeigt eindrücklich den hohen naturschützerischen Wert der Grube (→ Naturraum).
Im März 2018 wird das Geschäft im Stadtrat behandelt; die SP-Fraktion votiert gegen die Auffüllung und damit gegen das Geschäft. Doch sowohl die Überbauungsordnung wie auch die Zonenplanänderung wird vom Stadtrat angenommen. Über die Zonenplanänderung und damit über das Schicksal der Grube wird abschliessend das Volk befinden können.
Für die Volksabstimmung im Juni formiert sich ein Abstimmungskomitee «Naturschutz statt Bauschutt», an dem auch Bern bleibt grün beteiligt ist. Die Vorlage wird durch die Stimmbevölkerung angenommen, doch dass sich 40 Prozent gegen das Auffüllung der Grube aussprechen, ist ein Achtungserfolg für das Komitee.
→ Chronologie 2014–2019
2014
Mit der Eigentümerin der Grube wird eine Einigung in Sachen Mehrwertabgeltung erzielt.
Der Gemeinderat legt im Februar eine neue Version der Überbauungsordnung und des Zonenplans Rehhag zur Mitwirkung auf.
Der Mitwirkungsbericht erscheint im August. Die meisten der zehn Mitwirkungsberichte fallen «kritisch-zustimmend» aus.
2015
Das Geschäft soll laut Terminplan im März 2015 zur Volksabstimmung gelangen; es kommt erst im Juni 2018 an die Urne.
Die Planung ADT schreitet voran: Auf der Grundlage des Sachplans Abbau Deponie Transporte ADT von 2012 erarbeitet die Regionalkonferenz Bern-Mittelland RKBM einen Regionalen Richtplan ADT. Es ist darin von einem «Deponienotstand» die Rede. Die Grube Rehhag ist als Deponie für je ca. 500 000 m³ Aushub (Abfall Typ A) und Inertstoffe (Abfall Typ B) vorgesehen.
Der Regionale Richtplan ADT geht im Frühjahr in die Mitwirkung. Bern bleibt grün lehnt in der Mitwirkung die Deponie Rehhag ab, vor allem unter Verweis auf deren Status als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung.
2017
Die Stadt reicht im Januar beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR, der zuständigen Aufsichtsbehörde, die Unterlagen für die Vorprüfung der Planung Rehhag ein.
Die Stadt schliesst im Februar mit der Grundeigentümerin der Grube einen Infrastrukturvertrag ab, der bis heute nicht vollständig eingesehen werden konnte.
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR prüft im März die Unterlagen, ebenso Mitberichte verschiedener Gemeinde- und Kantonsämter und -direktionen. Einige Details werden bemängelt, und nach deren Klärung anerkennt es die Planung als genehmigungsfähig. Einer öffentlichen Auflage steht jetzt nichts mehr im Weg.
Die Stadt Bern publiziert am 29. März die Planung Rehhag im Anzeiger Region Bern.
Bern bleibt grün reicht am 27. April ihre 15-seitige Einsprache ein. Die zentralen Punkte der Einsprache: Es gibt keine absolut zwingende Vorgabe, die Grube aufzufüllen. Der hohe naturschützerische Wert verlangt, dass sie erhalten bleibt und gepflegt wird. Die Abklärungen betreffend in der Grube lebende Tiere und Pflanzen sind mangelhaft und entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Der Deponienotstand wird bestritten.
Es gehen insgesamt fünf Einsprachen ein. Mit der Ablehnung der Auffüllung aus naturschützerischen Gründen steht Bern bleibt grün allein da: Die grossen Naturschutzorganisationen haben sich nicht zu Wort gemeldet.
Am 9. Juni findet die Einsprache-Verhandlung des Vereins mit der Stadt Bern statt. Sie bleibt ohne Ergebnis; Bern bleibt grün hält vollumfänglich an der Einsprache fest.
Bis zum Herbst 2019 gibt es keine Neuigkeiten zum Stand der Einsprache.
Im Dezember erfolgt die Genehmigung des Regionalen Richtplans ADT durch den Kanton. Darin ist die Rehhaggrube als Deponiestandort gesetzt, obwohl Biotope von nationaler Bedeutung gemäss Sachplan als mögliche Deponiestandorte ausgeschlossen sind (→ Sachplan ADT, Grundsatz 3, S. 16).
2018
Der Stadtrat und das Volk haben das Wort: Die Stadt macht im Februar bekannt, dass das Geschäft Planung Rehhag nächstens in den Stadtrat kommt.
Bern bleibt grün versorgt die vorberatende Kommission mit ergänzenden Informationen zum Projekt. Kein Kommissionsmitglied reagiert auf die Kontaktnahme.
Behandlung der beiden Geschäfte neue Überbauungsordnung ÜO und neuer Zonenplan am 22. März im Stadtrat: Die SP beantragt Rückweisung und wird dabei von der Freien Fraktion unterstützt. Alle andern Parteien unterstützen das städtische Vorhaben, auch die GB/JA!, die GLP/ und GFL/EVP. Die beiden Geschäfte werden deutlich angenommen. Über die ÜO befindet der Stadtrat abschliessend, zum Zonenplan wird das Volk das letzte Wort haben.
Der Gemeinderat bringt kurzfristig einige Änderungsvorschläge ein, die vom Parlament auch angenommen werden. Bern bleibt grün ergänzt deswegen seine Einsprache am 8. Mai.
Das Abstimmungskomitee «Naturschutz statt Bauschutt» wird im März von Bern bleibt grün, der SP der Stadt Bern, NaturBernWest, der GaP, der AL und der PdA gegründet. In verschiedenen Medien wird über die umstrittene Planung berichtet. Vor der Abstimmung werden Haushalte in allen Quartieren mit einem Flyer bedient.
Die Volksabstimmung findet am 10. Juni statt. Das Komitee «Naturschutz statt Bauschutt» erzielt einen Achtungserfolg: Die Zonenplanänderung wird mit für Berner Verhältnisse bescheidenen 60 Prozent Stimmenanteil angenommen. In Bern West findet der Schutz der Grube eine Mehrheit.
2019
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR als Kontrollinstanz für die Planung Rehhag gibt am 26. September seinen «Gesamtentscheid» bekannt. Es heisst die vorgesehene Auffüllung der Grube gut und lehnt sämtliche Einsprachen ab.
2019–2024
Weiter mit juristischen Mitteln
Bern bleibt grün hat seine Einsprache aufrechterhalten und folglich bei der Direktion für Inneres und Justiz DIJ des Kantons eine Beschwerde gegen den Gesamtentscheid des Amts für Gemeinden und Raumordnung AGR vom Herbst 2019 eingereicht, in dem die Planung gutgeheissen wurde, wie sie das Berner Stimmvolk 2018 angenommen hat.
Seit dieser Beschwerde ist das Verfahren bei der DIJ hängig. 2021 verfügte die DIJ das Einholen eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK, entgegen den Anträgen der Gegenparteien. Im Dezember gab die ENHK ihr Gutachten ab: Sie beantragt den Verzicht auf Auffüllung der Grube (→ vgl. Juristisches Verfahren).
Die Begründung für den Schutz des Areals durch die ENHK bestätigt im Wesentlichen die Rügen und Einwände, die Bern bleibt grün im Laufe des Verfahrens mehrmals vorgebracht hat.
Ende 2022 wurde der Schriftwechsel zwischen den streitenden Parteien beendet; seither warten wir gespannt auf den Entscheid der Direktion Inneres und Justiz.
→ Chronologie 2019–2024
2019
Bern bleibt grün reicht am 31. Dezember bei der Direktion für Inneres und Justiz (früher Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion JGK) Beschwerde ein gegen den Gesamtentscheid des Amts für Gemeinden und Raumordnung AGR. Der Verein geht explizit auf den mangelhaften Umweltverträglichkeitsbericht UVB ein und bringt den Bericht zur faunistische Aufnahme von Christian Roesti ins Spiel, der zur Zeit der Einsprache 2017 erst in Erarbeitung war.
2020
In seiner Beschwerdereplik vom 12. Juni beantragt der Verein u.a., die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK sei um eine Beurteilung anzugehen und der zur Hälfte abgedeckte Vertrag zwischen Eigentümerin und Stadt sei vollständig nachzureichen.
2021
Die Direktion für Inneres und Justiz DIJ verfügt am 1. April das Einholen eines ENHK-Gutachtens – entgegen den Anträgen der Gegenparteien.
2021
Dezember: Die ENHK gibt ihr Gutachten ab: Sie beantragt den Verzicht auf Auffüllung der Grube; die vorgesehenen Ersatzlebensräume werden als nicht gleichwertig erachtet.
Die Parteien haben bis zum 15.1.2022 Zeit für eine Stellungnahme.
2022–2024
Ende 2022 ist der Schriftwechsel zwischen den Parteien abgeschlossen. Es ist seither Sache der Direktion für Inneres und Justiz, einen Entscheid zu fällen.
Kontakt
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